Eine neue außerordentliche Auflage, die zu einem bereits vollen Terminkalender hinzukommt. Bis zum 30. Juni müssen die Wirtschaftsprüfer dem Finanzamt ein Muster für eine Ersatzerklärung über die staatlichen Beihilfen vorlegen, die die Steuerpflichtigen während des Covid-19-Notstands erhalten haben, und darin die Einhaltung der Obergrenzen und der verschiedenen im „Temporary Framework“ vorgesehenen Bedingungen bescheinigen. Nach Ansicht der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bozen reicht diese Frist nicht aus, um alle Dossiers … Read More